Förderung· 5 Min. Lesezeit

Solo-selbstständig? KOMPASS zahlt bis zu 4.500 Euro für Ihre Weiterbildung

Wer selbstständig ist, fällt durch beide Raster: kein Bildungsgutschein, kein Arbeitgeberzuschuss. KOMPASS schließt genau diese Lücke — mit einer wichtigen Bedingung zur Reihenfolge.

Die bekannten Förderwege setzen ein Arbeitsverhältnis voraus — vorhanden oder gesucht. Solo-Selbstständige haben weder das eine noch das andere und gehen deshalb bei §81 und §82 SGB III leer aus.

Für diese Gruppe gibt es KOMPASS, ein Programm des Bundesarbeitsministeriums über den Europäischen Sozialfonds. Es ist weniger bekannt als der Bildungsgutschein und deshalb weniger überlaufen.

Wer gefördert werden kann

Vier Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • Selbstständigkeit im Haupterwerb

Was gezahlt wird — und wann

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.500 Euro und deckt bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten — den Rest tragen Sie selbst. Möglich ist das einmal innerhalb von zwölf Monaten.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Anders als beim Bildungsgutschein werden die Kosten nicht direkt übernommen. Sie zahlen den Kurs zunächst selbst und erhalten die Erstattung nach Abschluss. Bewilligt und ausgezahlt wird dabei von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, nicht von der Agentur für Arbeit.

Welche Kurse förderfähig sind

Der Rahmen ist weit gefasst, hat aber klare Eckpunkte:

  • mindestens 20 Stunden Umfang
  • Abschluss innerhalb von sechs Monaten
  • inhaltlich betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten oder fachliche Kompetenzen — KI- und Digitalisierungskurse fallen ausdrücklich darunter

Der Ablauf

Sie wenden sich an eine regionale KOMPASS-Anlaufstelle. Dort findet ein Beratungsgespräch statt, in dem gemeinsam der Qualifizierungsbedarf ermittelt wird — die Auswahl der Weiterbildung erfolgt also nicht allein durch Sie. Beim Erstkontakt wird auch der Termin für die Antragseinreichung verbindlich vereinbart.

Anschließend erhalten Sie den Qualifizierungsscheck, melden sich zum Kurs an und beantragen nach Abschluss die Erstattung.

Planen Sie Wartezeit ein

Seit 2026 ist die monatliche Ausgabe der Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt. Das Programm weist selbst darauf hin, dass eine zeitnahe Ausstellung nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann.

Für Ihre Planung heißt das: Verlassen Sie sich nicht auf einen bestimmten Kursstart, bevor der Scheck vorliegt. Und melden Sie sich auf keinen Fall vorher an, um Zeit zu sparen — genau das kostet die Förderung.

Die Programmlaufzeit reicht bis zum 29. Februar 2028.

Kurz gesagt

KOMPASS ist der passende Weg für Selbstständige im Haupterwerb, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind. Zwei Punkte entscheiden: die Reihenfolge — erst beraten lassen, dann anmelden — und die Vorfinanzierung, denn erstattet wird erst nach Abschluss.

Stand: 24. August 2026. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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