Häufige Fragen
Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen.
22 Fragen zu Förderung, Ablauf, Kursen und Technik — kurz beantwortet und ehrlich, auch dort, wo die Antwort nein lautet.
Förderung und Kosten
Was kostet mich die Weiterbildung?
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten: Lehrgangsgebühren, Lernmittel und Prüfungsgebühren werden übernommen, dazu Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten.
Für Beschäftigte läuft die Förderung über §82 SGB III und den Arbeitgeber. Solo-Selbstständige können über KOMPASS bis zu 4.500 Euro Zuschuss erhalten — dort bleibt allerdings ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent, und die Erstattung erfolgt erst nach Abschluss, Sie gehen also in Vorleistung.
Förderrechner →Bekomme ich den Bildungsgutschein garantiert?
Nein. Für nicht abschlussbezogene Weiterbildungen ist die Förderung eine Ermessensleistung — im Gesetz heißt es, dass gefördert werden kann. Über Ihren Antrag entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Wer Ihnen eine Bewilligung zusagt, verspricht etwas, das er nicht halten kann. Was wir tun können: Sie so vorbereiten, dass die Fachkraft eine belastbare Entscheidungsgrundlage hat.
So läuft die Förderung →Läuft mein Arbeitslosengeld während der Weiterbildung weiter?
In der Regel ja. Beginnen Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine geförderte Weiterbildung, wird die Leistung weitergezahlt. Gleiches gilt für das Grundsicherungsgeld.
Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld mindert sich während der Weiterbildung nur um einen Tag je zwei Tage. Sie sinkt dabei nicht unter drei Monate.
Gibt es das Weiterbildungsgeld von 150 Euro auch für Ihre Kurse?
Nein. Das Weiterbildungsgeld nach §87a SGB III und die Prämien für bestandene Prüfungen gibt es nur bei abschlussbezogenen Maßnahmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer führen.
Unsere KI-Weiterbildungen sind nicht abschlussbezogen in diesem Sinne. Wir dürfen diese Leistungen deshalb nicht in Aussicht stellen — und tun es auch nicht.
Ich beziehe Grundsicherungsgeld. An wen wende ich mich?
Seit dem 1. Juli 2026 liegt die berufliche Weiterbildungsförderung für Beziehende von Grundsicherungsgeld bei der Agentur für Arbeit, nicht mehr beim Jobcenter.
Wenden Sie sich also für den Bildungsgutschein an die Agentur für Arbeit. Laufende Maßnahmen sind von der Umstellung nicht betroffen.
Weiterbildung mit Grundsicherungsgeld →Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Eine Ablehnung ist keine Endstation. Häufig liegt es nicht an Ihrer Situation, sondern daran, wie sie im Gespräch dargestellt wurde — ein zweiter Anlauf mit konkreter Zielstelle und benannter Maßnahme hat oft bessere Aussichten.
Prüfen Sie außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids: Dort steht die Frist für einen Widerspruch, in der Regel ein Monat.
Was Sie jetzt tun können →Ablauf und Anmeldung
In welcher Reihenfolge muss ich vorgehen?
Erst das Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit, dann die Anmeldung zum Kurs. Diese Reihenfolge ist gesetzlich vorgeschrieben und lässt sich nicht nachholen.
Wer den Kurs vorher bucht, kann für ihn in der Regel nicht mehr gefördert werden. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler.
Was soll ich zum Termin bei der Agentur mitbringen?
Den Kursnamen, die Maßnahmennummer, den Umfang in Unterrichtseinheiten, den geplanten Starttermin und einen Satz dazu, welche Stelle Sie damit anstreben.
Diese Unterlagen stellen wir Ihnen kostenlos zusammen — unabhängig davon, ob es anschließend zu einer Buchung kommt.
Unterlagen anfordern →Wie lange dauert es, bis ich starten kann?
Die Kurse starten jeden Monat. Der Zeitbedarf davor hängt vom Termin bei der Agentur ab: Erstgespräch bei uns, Beratungstermin bei der Agentur, Ausstellung des Gutscheins — typischerweise einige Wochen.
Je früher Sie das Erstgespräch führen, desto früher können Sie starten.
Kostet das Erstgespräch etwas?
Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären darin Ihre Situation, den passenden Förderweg und ob überhaupt ein Kurs von uns dafür in Frage kommt.
Wenn ein anderer Weg besser passt, sagen wir Ihnen das — auch wenn wir dabei nichts verdienen.
Kurse und Abschluss
Brauche ich Vorkenntnisse?
Für die KI-Grundlagenkurse nicht. Vorausgesetzt wird sicherer Umgang mit dem Computer im Alltag — Dateien verwalten, im Internet arbeiten, E-Mails schreiben.
Programmierkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Spezialisten-Profile in Marketing, Vertrieb oder Cloud empfehlen wir den Grundlehrgang als Einstieg.
Welchen Abschluss bekomme ich?
Sie erhalten ein Zertifikat des durchführenden AZAV-zertifizierten Bildungsträgers mit Angabe der Inhalte und des Umfangs in Unterrichtseinheiten.
Es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Berufsabschluss — die Kurse sind Kompetenz-Weiterbildungen, keine Umschulungen.
Alle Kurse ansehen →Wie viel Zeit muss ich einplanen?
Das hängt vom Kurs und vom gewählten Wochenumfang ab. Bei 30 Unterrichtseinheiten pro Woche dauert ein Kurs mit 320 Unterrichtseinheiten rund elf Wochen.
Teilzeitvarianten mit weniger Wochenstunden sind möglich — sie verlängern die Laufzeit entsprechend und eignen sich für Menschen mit Betreuungspflichten oder Nebentätigkeit.
Dauer berechnen →Stimmt es, dass es ein MacBook gibt?
Für den KI-Manager Grundlehrgang gibt es eine Aktion: nach erfolgreichem Abschluss ein MacBook Air. Die Bedingungen stehen auf der Kursseite.
Das ist eine freiwillige Leistung von uns, keine Leistung der Agentur für Arbeit — und sie ist an den erfolgreichen Abschluss geknüpft.
Zum KI-Manager Grundlehrgang →Für Betriebe
Wie viel übernimmt die Agentur für meine Beschäftigten?
Nach §82 SGB III ist der Zuschuss nach Betriebsgröße gestaffelt: Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine Übernahme von bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten möglich, mit steigender Größe sinkt der mögliche Satz.
Dazu kommt ein möglicher Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeiten. Die genaue Höhe klärt die Agentur im Beratungsgespräch.
§82 SGB III im Detail →Wen sollten wir im Betrieb schulen lassen?
Nicht die IT-Abteilung, sondern die Fachbereiche: Vertrieb, Verwaltung, Einkauf, Marketing. Der Nutzen entsteht dort, wo die Arbeit anfällt.
Bewährt hat sich, zwei bis drei Personen aus verschiedenen Bereichen auszubilden. Sie werden zu Ansprechpartnern für ihre Kolleginnen und Kollegen.
Wo Betriebe anfangen sollten →Müssen wir wegen der EU-KI-Verordnung schulen?
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025 von Betreibern von KI-Systemen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Betreiber ist auch, wer KI nur einsetzt, ohne sie zu entwickeln.
Ein bestimmtes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Entscheidend ist, dass die Kompetenz zum Einsatzfeld passt und dass Sie den Nachweis führen können.
Artikel 4 einfach erklärt →Übernehmen Sie den Antrag für uns?
Wir bereiten alles vor, was die Agentur für die Prüfung braucht: Maßnahmenbeschreibung mit Modulinhalten, Maßnahmennummer, Umfang, Kosten und Starttermine.
Den Antrag selbst stellt der Betrieb — das ist gesetzlich so vorgesehen. Wir begleiten den Weg dorthin und sind beim Termin auf Wunsch dabei.
Für Arbeitgeber →Technik und Teilnahme
Wie läuft der Unterricht ab?
Die Kurse finden zu 100 Prozent online statt, live per Videokonferenz mit einer Dozentin oder einem Dozenten — keine reinen Aufzeichnungen.
Die Zeiten sind fest, damit die Struktur trägt. Aufzeichnungen der Einheiten stehen für die Nachbereitung zur Verfügung.
Was brauche ich technisch?
Einen Computer oder Laptop mit Kamera und Mikrofon sowie eine stabile Internetverbindung. Ein Tablet oder Telefon reicht für die praktischen Übungen nicht aus.
Sollte die Ausstattung fehlen, sprechen Sie uns an — in manchen Fällen lässt sich das über die Förderung klären.
Kann ich neben dem Job teilnehmen?
Ja, über die Teilzeitvarianten mit reduziertem Wochenumfang. Die Kurse laufen dann länger, sind aber neben einer Beschäftigung machbar.
Welcher Umfang realistisch ist, klären wir im Erstgespräch — lieber eine längere Laufzeit als ein Abbruch nach sechs Wochen.
Nebenberuflich weiterbilden →Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?
Einzelne Fehlzeiten sind kein Problem — die Einheiten stehen als Aufzeichnung zur Verfügung, und die Dozenten sind für Rückfragen erreichbar.
Bei geförderten Maßnahmen ist allerdings die Anwesenheit nachzuweisen. Längere Ausfälle sollten Sie deshalb frühzeitig mit uns und der Agentur besprechen.
Ihre Frage war nicht dabei?
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Das Erstgespräch ist kostenlos, dauert etwa zwanzig Minuten und verpflichtet zu nichts.