Für Arbeitgeber

Ihr Team weiterbilden — der Staat zahlt mit.

Nach §82 SGB III (bekannt als Qualifizierungschancengesetz) übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten — und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Zeit, in der Ihre Beschäftigten im Kurs sitzen.

100 %Lehrgangskosten bei unter 50 Beschäftigten
75 %Zuschuss zum Arbeitsentgelt, maximal
+5Punkte mit Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Die Fördersätze nach Betriebsgröße

BetriebsgrößeLehrgangskostenLohnkostenzuschuss
unter 50 Beschäftigte100 %75 %
50 bis 499 Beschäftigte50 % — für Teilnehmende ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung 100 %50 %
ab 500 Beschäftigte25 %25 %

Mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung steigen die Sätze um weitere 5 Punkte (beim Lohnkostenzuschuss im Ermessen der Agentur). Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am fortgezahlten Entgelt plus 20 % pauschalem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.

Wer gefördert werden kann

  • Die Weiterbildung vermittelt Kompetenzen, die über eine kurzfristige, rein arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen — genau dafür sind unsere KI-Lehrgänge zugeschnitten.
  • Der Berufsabschluss der Teilnehmenden liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück.
  • In den letzten zwei Jahren wurde keine Förderung nach §82 SGB III genutzt.
  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden — alle unsere förderfähigen Kurse erfüllen das.
  • Träger und Maßnahme sind AZAV-zugelassen — bei uns durch die TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH mit gültigem Zulassungszertifikat.

So läuft es mit uns ab

1

Kostenlose Förderprüfung

Wir rechnen mit Ihnen durch, was die Agentur in Ihrem Fall übernimmt — Betriebsgröße, Teilnehmerzahl, Gehälter. Dauert etwa 15 Minuten.

2

Unterlagen — von uns vorbereitet

Vollmacht, Teilnehmerliste, Erhebungsbögen: Wir befüllen alles vor, Sie unterschreiben. Ab zwei Teilnehmenden läuft es als Sammelantrag — ein Antrag für das ganze Team.

3

Antrag bei der Agentur für Arbeit

Wir reichen ein und begleiten Rückfragen. Die Entscheidung trifft die Agentur; gefördert wird nur, was vor Kursbeginn beantragt ist.

4

Kursstart nach Bewilligung

Ihr Team lernt online über Zoom, in frei wählbaren Wochenstunden zwischen 10 und 40 — der Betrieb läuft weiter. Abgerechnet wird erst nach Bewilligung.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten schickt zwei Mitarbeitende in den KI-Manager Grundlehrgang. Weil das Unternehmen unter 50 Beschäftigte hat, übernimmt die Agentur für Arbeit 100 % der Lehrgangskosten — der Betrieb zahlt für die Kurse selbst nichts. Für die Unterrichtszeit bekommt er zusätzlich einen Zuschuss von bis zu 75 % zum fortgezahlten Arbeitsentgelt, gerechnet inklusive 20 % Pauschale für den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Ab zwei Teilnehmenden läuft alles über einen einzigen Sammelantrag. Mit einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur Weiterbildung steigen die Sätze um weitere 5 Punkte.

Was das für Ihre Betriebsgröße, Ihre Teilnehmerzahl und Ihre Gehälter bedeutet, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten — mit echten Kursdaten und Preisen.

Häufige Fragen von Unternehmen

Welche Betriebe können die Förderung nach §82 SGB III nutzen?

Grundsätzlich Betriebe jeder Größe und Branche — vom Handwerksbetrieb bis zum Konzern. Die Betriebsgröße bestimmt nur die Höhe der Sätze: Unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur bis zu 100 % der Lehrgangskosten, bei 50 bis 499 Beschäftigten 50 %, ab 500 Beschäftigten 25 %. Maßgeblich ist die Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens.

Was zählt alles zu den geförderten Lehrgangskosten?

Die Kursgebühren der zugelassenen Maßnahme einschließlich Prüfung und Lernmaterial. Dazu kommt der zweite Baustein der Förderung: ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Unterrichtszeit — bemessen am fortgezahlten Lohn plus 20 % pauschalem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung.

Müssen die Beschäftigten während der Arbeitszeit lernen?

Ja — das ist der Kern des Modells. Der Betrieb stellt die Teilnehmenden für die Unterrichtszeit frei und bekommt genau dafür den Lohnkostenzuschuss. Die Wochenstunden sind zwischen 10 und 40 frei wählbar, der Unterricht läuft online über Zoom, der Betrieb läuft weiter.

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsgutschein und §82-Förderung?

Der Bildungsgutschein (§81 SGB III) richtet sich an Arbeitsuchende und läuft direkt zwischen Person und Agentur. Die Förderung nach §82 SGB III richtet sich an Beschäftigte — hier stellt der Arbeitgeber den Antrag, und neben den Lehrgangskosten wird auch der Lohn bezuschusst. Beide Wege führen über die Agentur für Arbeit.

Warum gerade jetzt: die KI-Kompetenz-Pflicht

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung alle Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen — unabhängig von Branche und Größe. Eine geförderte Qualifizierung erfüllt diese Pflicht und wird vom Staat mitbezahlt.

Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch. Beträge aus dem Rechner sind Schätzungen, kein Bescheid.

Bereit? Wir prüfen Ihre Förderung — kostenlos und ehrlich.

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