Für Solo-Selbstständige
KOMPASS: der Förderweg, den Selbstständige sonst nicht haben.
Wer selbstständig ist, bekommt weder einen Bildungsgutschein noch einen Arbeitgeberzuschuss. KOMPASS schließt diese Lücke: bis zu 4.500 Euro für Ihre Weiterbildung, gefördert vom Bundesarbeitsministerium über den Europäischen Sozialfonds.
Zwei Dinge, die Sie vorher wissen sollten
KOMPASS funktioniert anders als der Bildungsgutschein. Diese beiden Unterschiede entscheiden darüber, ob das Programm für Sie passt — deshalb stehen sie hier vorn und nicht im Kleingedruckten.
Sie gehen in Vorleistung
Anders als beim Bildungsgutschein werden die Kosten nicht direkt übernommen. Sie zahlen den Kurs zunächst selbst und bekommen nach Abschluss anteilig erstattet — bis zu 90 Prozent, höchstens 4.500 Euro.
Die Schecks sind derzeit knapp
Seit 2026 ist die monatliche Ausgabe der Qualifizierungsschecks bundesweit begrenzt. Das Programm selbst weist darauf hin, dass eine zeitnahe Ausstellung nicht in allen Fällen möglich ist. Planen Sie Wartezeit ein.
Wer gefördert werden kann
Vier Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen:
- Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
- seit mindestens zwei Jahren am Markt
- höchstens ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
- Selbstständigkeit im Haupterwerb
So läuft es ab
- Beratung bei einer KOMPASS-AnlaufstelleSie wenden sich an eine regionale Anlaufstelle des Programms. Dort wird gemeinsam der Qualifizierungsbedarf ermittelt — die Auswahl der Weiterbildung treffen Sie also nicht allein. Beim Erstkontakt wird auch der verbindliche Termin für die Antragseinreichung vereinbart.
- Qualifizierungsscheck erhaltenErst mit dem Scheck in der Hand ist die Förderung gesichert. Er ist die Grundlage für alles Weitere — und der Grund, warum Sie sich vorher auf keinen Fall zu einem Kurs anmelden dürfen.
- Kurs auswählen und anmeldenJetzt erst erfolgt die Anmeldung. Der Kurs muss mindestens 20 Stunden umfassen und binnen sechs Monaten abgeschlossen sein. Unsere Kurse starten jeden Monat und laufen zu 100 Prozent online.
- Teilnehmen, zahlen, Erstattung beantragenSie tragen die Kosten zunächst selbst. Nach Abschluss beantragen Sie die Erstattung; bewilligt und ausgezahlt wird von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See — nicht von der Agentur für Arbeit.
KOMPASS oder ein anderer Weg?
Welcher Förderweg gilt, hängt allein von Ihrer Situation ab — nicht vom Kurs.
| Ihre Situation | Ihr Weg |
|---|---|
| Solo-selbstständig, mindestens zwei Jahre am Markt | KOMPASS — diese Seite |
| Arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht | Bildungsgutschein nach §81 SGB III |
| Sozialversicherungspflichtig beschäftigt | §82 SGB III über den Arbeitgeber |
Häufige Fragen zu KOMPASS
Wie viel bekomme ich erstattet?
Bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens 4.500 Euro. Den Rest tragen Sie selbst — mindestens zehn Prozent bleiben also bei Ihnen. Möglich ist die Förderung einmal innerhalb von zwölf Monaten.
Muss ich in Vorleistung gehen?
Ja. Das ist der wichtigste Unterschied zum Bildungsgutschein: Dort werden die Kosten direkt übernommen, bei KOMPASS zahlen Sie zunächst selbst und bekommen anschließend anteilig erstattet. Planen Sie die Vorfinanzierung ein.
Wer entscheidet über meinen Antrag?
Nicht die Agentur für Arbeit, sondern die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Beratung und den Qualifizierungsscheck übernimmt die regionale KOMPASS-Anlaufstelle.
Wie schnell bekomme ich den Qualifizierungsscheck?
Das lässt sich derzeit nicht zusagen. Seit 2026 ist die monatliche Ausgabe der Schecks bundesweit begrenzt; das Programm selbst weist darauf hin, dass eine zeitnahe Ausstellung nicht in allen Fällen gewährleistet werden kann. Rechnen Sie mit Wartezeit und melden Sie sich auf keinen Fall vorher zu einem Kurs an.
Welche Weiterbildungen sind förderfähig?
Mindestens 20 Stunden Umfang, Abschluss binnen sechs Monaten, inhaltlich betriebswirtschaftliche Kenntnisse, digitale Fähigkeiten oder fachliche Kompetenzen. KI- und Digitalisierungskurse fallen ausdrücklich darunter.
Ich habe mich schon angemeldet — geht das noch?
Nein. Qualifizierungen, zu denen Sie bereits angemeldet sind oder die begonnen haben, sind ausdrücklich nicht förderfähig. Die Reihenfolge ist zwingend: erst Beratung und Scheck, dann Anmeldung.
Wie lange läuft das Programm noch?
Die Programmlaufzeit reicht bis zum 29. Februar 2028. Bis dahin können Anlaufstellen Qualifizierungsschecks ausstellen — im Rahmen des jeweils verfügbaren Kontingents.
Ich bin selbstständig, aber erst seit einem Jahr — was nun?
Dann greift KOMPASS noch nicht; die Zwei-Jahres-Grenze ist eine feste Voraussetzung. Sprechen Sie uns trotzdem an: Je nach Ihrer Situation kann ein anderer Weg infrage kommen, oder es lohnt sich, die Weiterbildung auf einen späteren Zeitpunkt zu legen.
Stand: 30. August 2026. KOMPASS ist ein Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus. Über den Antrag entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Passt KOMPASS zu Ihrer Situation?
Wir prüfen die Voraussetzungen mit Ihnen, stellen die Kursunterlagen für die Anlaufstelle zusammen und sagen Ihnen ehrlich, wenn ein anderer Weg besser passt.