Fördersatz, Zuschuss und Eigenanteil nach §82 SGB III — in unter zwei Minuten, gemeinsam ausgefüllt.
Jede Person mit ihrem eigenen Bruttomonatsgehalt — Grundlage für den Lohnkostenzuschuss. Ab zwei Personen als Sammelantrag.
Der Haken „ab 45 J. / SB“ hat bei unter 50 Beschäftigten keine Auswirkung — die Lehrgangskosten sind ohnehin voll gefördert.
Die Freistellung verteilt dieselbe Schulungszeit über mehr oder weniger Wochen. Die Gesamtausfallzeit — und damit der Zuschuss in Summe — bleibt gleich; es ändern sich Laufzeit und Monatsbeträge (Ansicht „Pro Monat“).
Kombinierbar über bis zu 14 Monate. Mehrere Kurse hintereinander sind der eigentliche Hebel — für die Fördersumme wie für die Qualifikation.
* Unterrichtseinheiten als Annahme hinterlegt, bei TSA zu bestätigen. Coachings über AVGS und die IHK-Fachkundeprüfung sind hier nicht wählbar — sie laufen nicht über §82 SGB III.
Der Satz gilt einheitlich für alle 1 Teilnehmer. Deckelung bei 100 Prozent.
Berechnet mit den aktuellen Kurspreisen. Alle Beträge sind eine unverbindliche Vorschau — Ihr verbindliches Angebot erstellen wir nach der kostenlosen Förderprüfung.
Förderung nach §82 SGB III. Art und Höhe der Förderung richten sich nach Betriebsgröße und individuellen Voraussetzungen. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Der Lohnkostenzuschuss ist eine Näherung auf Basis der je Person angegebenen Bruttogehälter (Stundenwert ≈ Monatsgehalt / 173). Berücksichtigungsfähig sind nach §82 Abs. 3 SGB III das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie der pauschale Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 20 Prozent. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben außer Betracht. Die Agentur setzt den Zuschuss zu Beginn in monatlichen Festbeträgen fest.






In 15 Minuten am Telefon wissen Sie, welcher Förderweg zu Ihnen passt und wie die Chancen stehen. Ohne Fachchinesisch, ohne Verpflichtung.