Was der Staat von Ihrer Weiterbildung übernimmt

Fördersatz, Zuschuss und Eigenanteil nach §82 SGB III — in unter zwei Minuten, gemeinsam ausgefüllt.

Ihr Unternehmen
Teilnehmer und Gehälter1 Person

Jede Person mit ihrem eigenen Bruttomonatsgehalt — Grundlage für den Lohnkostenzuschuss. Ab zwei Personen als Sammelantrag.

Person 1
€ brutto

Der Haken „ab 45 J. / SB“ hat bei unter 50 Beschäftigten keine Auswirkung — die Lehrgangskosten sind ohnehin voll gefördert.

Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
Zur beruflichen Weiterbildung · +5 Punkte. Eine Klausel im Arbeitsvertrag genügt nicht.
Freistellung20 Std./Woche
Ergibt als Laufzeit2,8 Monate

Die Freistellung verteilt dieselbe Schulungszeit über mehr oder weniger Wochen. Die Gesamtausfallzeit — und damit der Zuschuss in Summe — bleibt gleich; es ändern sich Laufzeit und Monatsbeträge (Ansicht „Pro Monat“).

Qualifizierungspfad
1 Kurs · 320 UE

Kombinierbar über bis zu 14 Monate. Mehrere Kurse hintereinander sind der eigentliche Hebel — für die Fördersumme wie für die Qualifikation.

* Unterrichtseinheiten als Annahme hinterlegt, bei TSA zu bestätigen. Coachings über AVGS und die IHK-Fachkundeprüfung sind hier nicht wählbar — sie laufen nicht über §82 SGB III.

Voraussichtliche Gesamtentlastung
0 €
Lehrgangskosten zu rund 100 Prozent gefördert, zuzüglich Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Schätzung, kein Bescheid.
Alle Beträge für die gesamte Kursdauer von 2,8 Monaten.
Lehrgangskosten
Gesamt5.910 €
Gefördert5.910 €
Eigenanteil0 €
Lohnkostenzuschuss
0 €
75 % auf 320 Ausfallstunden über die gesamte Laufzeit.
Ihre Lohnkosten während der Weiterbildung
Förderquote 75 %
Was Sie an Lohnkosten tragen
Gehalt für die Ausfallzeit6.474 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung, pauschal 20 %+ 1.295 €
Summe7.769 €
Was die Agentur davon übernimmt
Auf das Gehalt, 75 %4.855 €
Auf den Sozialversicherungsanteil, 75 %+ 971 €
Zuschuss5.827 €
Bleibt bei Ihnen0 €
Je Person über die gesamte Weiterbildung
Ausfallzeit je Person: 320 Std.
Person 13.500 € brutto
11.737 €
Zuschuss je Person: Lehrgangsförderung plus Lohnkostenzuschuss, gerechnet mit dem eigenen Gehalt. Je Person gerundet — die Summen oben rechnen ungerundet.
Von Ihrem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung übernimmt die Agentur 75 Prozent — das entspricht 15 Prozent des fortgezahlten Gehalts.
Die Kurslaufzeit rechnet mit 45 Minuten je Unterrichtseinheit. Für den Lohnkostenzuschuss ist je Unterrichtseinheit eine volle Ausfallstunde angesetzt — so rechnet die Agentur die Abwesenheit in der Praxis an.
Grundlage sind 320 Ausfallstunden. Nach §82 Abs. 3 SGB III zählt zum berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelt auch der pauschale Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 20 Prozent — der Zuschuss bemisst sich an Entgelt plus Pauschale. Die Agentur legt ihn zu Beginn in monatlichen Festbeträgen fest.
So kommt der Fördersatz zustande
Basissatz Lehrgangskosten · unter 50100 %
Basissatz Lohnkostenzuschuss75 %
Zuschlägekeine
Angewandt100 %

Der Satz gilt einheitlich für alle 1 Teilnehmer. Deckelung bei 100 Prozent.

Laufzeit
Nominal laut Katalog
6 Wochen
Bei 40 Wochenstunden.
Bei 20 Std./Woche
2,8 Monate
Realistisch, wenn der Betrieb weiterläuft.
Vor dem Antrag zu prüfen
Weitere Voraussetzungen: Der Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück, in den letzten zwei Jahren wurde keine Förderung nach §82 SGB III genutzt, und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis besteht über die gesamte Dauer fort.

Berechnet mit den aktuellen Kurspreisen. Alle Beträge sind eine unverbindliche Vorschau — Ihr verbindliches Angebot erstellen wir nach der kostenlosen Förderprüfung.

Rechtlicher Hinweis

Förderung nach §82 SGB III. Art und Höhe der Förderung richten sich nach Betriebsgröße und individuellen Voraussetzungen. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Der Lohnkostenzuschuss ist eine Näherung auf Basis der je Person angegebenen Bruttogehälter (Stundenwert ≈ Monatsgehalt / 173). Berücksichtigungsfähig sind nach §82 Abs. 3 SGB III das regelmäßig gezahlte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze sowie der pauschale Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag von 20 Prozent. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben außer Betracht. Die Agentur setzt den Zuschuss zu Beginn in monatlichen Festbeträgen fest.

DEKRA geprüft — Trägerzulassung gemäß AZAVDEKRA geprüft — Maßnahmenzulassung gemäß AZAVDEKRA zertifiziert — Qualitätsmanagement ISO 9001Verband Deutscher PrivatschulverbändeEuropanozertBundesverband der Träger beruflicher Bildung
Zulassungen des durchführenden Bildungsträgers TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH. Die AZAV-Träger- und Maßnahmenzulassung ist Voraussetzung dafür, dass diese Weiterbildung überhaupt gefördert werden darf.
Durchführender AZAV-zertifizierter Bildungsträger: TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH, Müllerstr. 156B, 13353 Berlin. Vertrieb und Fördermanagement: Matrix AI Academy Business Solutions GmbH.

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