
§34a inkl. Führerschein B, Erste Hilfe, Brandschutz
Das große Sicherheitspaket: Sachkunde §34a, Brandschutz, Erste Hilfe — und der Führerschein Klasse B gleich mit.
Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns am selben Werktag · Wir prüfen vorab, welche Förderung für Sie in Frage kommt
Revierfahrten, Interventionsdienst, mobile Bewachung: Viele der besser bezahlten Jobs in der Sicherheitsbranche setzen einen Führerschein voraus. Dieser Lehrgang löst beide Hürden auf einmal — die Sachkunde nach §34a GewO und den Führerschein Klasse B, mit integrierter Fahrschule.
Dazu kommt das volle Qualifikationspaket: Brandschutz- und Evakuierungshelfer (DGUV 205-023), Ersthelfer (DGUV 304-001), Deeskalationstraining, Funkausbildung und praxisnahe Übungen an realistischen Szenarien. Bewusst ohne Waffensachkunde — der Fokus liegt auf den Einsätzen, die den Markt tatsächlich ausmachen.
Ihr Weg durch den Kurs
6 Bausteine, aufeinander aufbauend — von den Grundlagen bis zum Abschlussprojekt.
Für wen der Kurs gedacht ist

- Einsteiger, die die mobilen Sicherheitsjobs anpeilen
- Quereinsteiger ohne Führerschein Klasse B
- Voraussetzungen: ab 18, sauberes Führungszeugnis, Deutsch B1, Schichtbereitschaft
Ihr Abschluss
Bescheinigung nach §34a GewO plus Brandschutz-/Evakuierungshelfer-Qualifikation und Führerschein Klasse B nach 800 Unterrichtseinheiten — das komplette Profil für den mobilen Sicherheitsdienst.
So wird der Kurs bezahlt
Für Beschäftigte — über den Arbeitgeber
Nach §82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit.
Förderung für Unternehmen →Für Privatpersonen — mit Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit werden die Kurskosten komplett übernommen — Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter.
So bekommen Sie den Gutschein →Passt auch zu Ihnen
Durchführender AZAV-zertifizierter Bildungsträger: TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch.