
Sachkundeprüfung §34a GewO inkl. Brandschutz
Der Türöffner in die Sicherheitsbranche: IHK-Sachkunde §34a plus Brandschutz- und Ersthelfer-Qualifikation in einem Lehrgang.
Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns am selben Werktag · Wir prüfen vorab, welche Förderung für Sie in Frage kommt
Ohne Sachkundeprüfung nach §34a GewO läuft in der Bewachung nichts — sie ist die gesetzliche Eintrittskarte für Objekt-, Werks-, Veranstaltungs- und Empfangsschutz. Dieser Lehrgang bereitet Sie gründlich auf die IHK-Prüfung vor: Gewerbe-, Straf- und Zivilrecht, Umgang mit Menschen, Deeskalation und die Grundlagen der Sicherheitstechnik.
Was ihn vom reinen Prüfungskurs unterscheidet: Brandschutzhelfer (DGUV 205-023) und Ersthelfer-Ausbildung (DGUV 304-001) sind bereits enthalten — dazu Funkausbildung, IT-Sicherheit, Grundlagen Geld- und Werttransport und ein Bewerbungstraining. Sie verlassen den Kurs nicht nur mit bestandener Prüfung, sondern einsatzbereit.
Ihr Weg durch den Kurs
7 Bausteine, aufeinander aufbauend — von den Grundlagen bis zum Abschlussprojekt.
Für wen der Kurs gedacht ist

- Einsteiger und Quereinsteiger in die Sicherheitsbranche
- Sicherheitskräfte, die die Sachkunde nachholen
- Voraussetzungen: ab 18, sauberes Führungszeugnis, Deutsch B1, Schichtbereitschaft
Ihr Abschluss
IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO plus Zertifikat mit Brandschutz- und Ersthelfer-Qualifikation nach 480 Unterrichtseinheiten.
So wird der Kurs bezahlt
Für Beschäftigte — über den Arbeitgeber
Nach §82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit.
Förderung für Unternehmen →Für Privatpersonen — mit Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit werden die Kurskosten komplett übernommen — Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter.
So bekommen Sie den Gutschein →Passt auch zu Ihnen
Durchführender AZAV-zertifizierter Bildungsträger: TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch.