
Pflegehilfe §43b & §53c inkl. Führerschein B
Zwei Abschlüsse in einem Kurs: Pflegehelfer-Qualifikation plus Führerschein Klasse B — für die mobile Pflege.
Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns am selben Werktag · Wir prüfen vorab, welche Förderung für Sie in Frage kommt
Ambulante Pflegedienste fahren zu den Menschen nach Hause — wer dort arbeiten will, braucht beides: die Pflegequalifikation und den Führerschein. Dieser Kurs kombiniert genau das: die komplette Pflege- und Betreuungshelfer-Ausbildung nach §§43b/53c SGB XI und den Erwerb des Führerscheins Klasse B, mit integrierter Fahrschule.
In fünf Monaten durchlaufen Sie Pflegebasiskurs, Betreuungsqualifikation, Ernährung und Hauswirtschaft, Praktikum — und parallel die Fahrausbildung. Der Kurs richtet sich ausdrücklich an Menschen, die den Führerschein noch nicht haben; bei erfolgreichem Abschluss winkt die Jobgarantie.
Ihr Weg durch den Kurs
6 Bausteine, aufeinander aufbauend — von den Grundlagen bis zum Abschlussprojekt.
Für wen der Kurs gedacht ist

- Einsteiger in die Pflege ohne Führerschein
- Arbeitsuchende mit Ziel ambulante/mobile Pflege
- Menschen mit Motivation für pflegende Tätigkeiten (ab 18, Deutsch B1)
Ihr Abschluss
Staatlich anerkanntes Zertifikat nach 720 Unterrichtseinheiten plus Führerschein Klasse B — das komplette Profil für die mobile Pflege, mit Jobgarantie bei Abschluss.
So wird der Kurs bezahlt
Für Beschäftigte — über den Arbeitgeber
Nach §82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit.
Förderung für Unternehmen →Für Privatpersonen — mit Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit werden die Kurskosten komplett übernommen — Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter.
So bekommen Sie den Gutschein →Passt auch zu Ihnen
Durchführender AZAV-zertifizierter Bildungsträger: TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch.