
Betreuungskraft nach §43b und §53c
In zwei Monaten zur anerkannten Betreuungskraft — der kürzeste Weg in die soziale Arbeit mit Senioren.
Unverbindlich und kostenlos · Wir melden uns am selben Werktag · Wir prüfen vorab, welche Förderung für Sie in Frage kommt
Betreuungskräfte nach §§43b und 53b SGB XI aktivieren und begleiten Pflegebedürftige im Alltag — sie spielen, sprechen, beschäftigen und geben Struktur. Pflegeeinrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, solche Kräfte einzusetzen; entsprechend konstant ist die Nachfrage.
Die zweimonatige Weiterbildung vermittelt medizinische und pflegerische Grundlagen, Beschäftigungsmethoden, Kommunikation und Konfliktlösung — plus Praktikum. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht nötig; entscheidend sind Empathie und Motivation für die Arbeit mit Menschen.
Ihr Weg durch den Kurs
6 Bausteine, aufeinander aufbauend — von den Grundlagen bis zum Abschlussprojekt.
Für wen der Kurs gedacht ist

- Quereinsteiger in die soziale Arbeit mit Senioren
- Menschen, die schnell eine anerkannte Qualifikation brauchen
- Wiedereinsteiger nach Familien- oder Pflegezeit
Ihr Abschluss
Staatlich anerkanntes Zertifikat nach 240 Unterrichtseinheiten — einsetzbar in Pflegeheimen, Tagespflegen und ambulanten Diensten.
So wird der Kurs bezahlt
Für Beschäftigte — über den Arbeitgeber
Nach §82 SGB III übernimmt die Agentur für Arbeit je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit.
Förderung für Unternehmen →Für Privatpersonen — mit Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit werden die Kurskosten komplett übernommen — Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter.
So bekommen Sie den Gutschein →Passt auch zu Ihnen
Durchführender AZAV-zertifizierter Bildungsträger: TSA Weiterbildung & Bildungsakademie GmbH. Über die Förderung entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch.