EU-KI-Verordnung Artikel 4: Was die KI-Kompetenzpflicht bedeutet
Seit Februar 2025 müssen Betriebe, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals sorgen. Was in Artikel 4 wirklich steht — und was daraus folgt.
Die EU-KI-Verordnung wird meist über ihre Verbote und Risikoklassen diskutiert. Für die allermeisten Betriebe ist aber eine unscheinbare Vorschrift die praktisch bedeutsamste: Artikel 4.
Er gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft nicht nur Hersteller von KI-Systemen, sondern auch die Betreiber — also jeden Betrieb, der KI im Arbeitsalltag einsetzt.
Was Artikel 4 verlangt
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Berücksichtigt werden sollen dabei die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der Beschäftigten sowie der Zusammenhang, in dem die Systeme eingesetzt werden.
Bemerkenswert ist, was dort nicht steht: keine Stundenzahl, kein vorgeschriebenes Zertifikat, keine benannte Prüfstelle. Der Gesetzgeber beschreibt ein Ziel, nicht einen Weg.
Was das praktisch heißt
Weil die Verordnung keinen festen Nachweis vorschreibt, entscheidet die Angemessenheit. Ein Betrieb, in dem drei Personen gelegentlich Texte entwerfen lassen, braucht etwas anderes als eine Personalabteilung, die Bewerbungen vorsortiert.
In der Praxis hat sich ein Dreischritt bewährt:
- Erfassen, wo im Betrieb KI tatsächlich eingesetzt wird — meist mehr Stellen als gedacht.
- Je Einsatzfeld beurteilen, welche Kenntnisse die betroffenen Personen brauchen.
- Schulung durchführen und dokumentieren, wer wann woran teilgenommen hat.
Warum die Dokumentation wichtiger ist als das Zertifikat
Da die Verordnung kein bestimmtes Zertifikat verlangt, ist der entscheidende Punkt der Nachweis, dass Sie sich überhaupt gekümmert haben. Eine Teilnehmerliste, ein Kursinhalt und ein Datum sind belastbarer als ein wohlklingender Titel ohne dokumentierten Bezug zum Einsatzfeld.
Ein Zertifikat schadet natürlich nicht — es macht den Nachweis nur einfacher. Wichtiger ist, dass die Schulungsinhalte zu dem passen, was im Betrieb tatsächlich gemacht wird.
Eine ehrliche Einordnung
Artikel 4 ist kein Förderprogramm und kein Grund, in Panik eine Schulung zu buchen. Es gibt zu dieser Vorschrift bislang wenig Verwaltungspraxis, und niemand kann seriös sagen, wie streng sie im Einzelfall ausgelegt wird.
Was sich trotzdem sagen lässt: Der Aufwand, ein Team im sicheren Umgang mit KI zu schulen, lohnt sich unabhängig von der Verordnung. Die Vorschrift gibt dem Vorhaben nur einen zusätzlichen, gut begründbaren Anlass — auch gegenüber der Geschäftsführung.
Kurz gesagt
Artikel 4 verlangt kein bestimmtes Zertifikat, sondern angemessene Kompetenz und den Nachweis, dass Sie sich darum gekümmert haben. Wer erfasst, wo KI eingesetzt wird, und die betroffenen Menschen dazu schult, erfüllt den Kern der Vorschrift.
Stand: 27. August 2026. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.