Die vier Risikoklassen der EU-KI-Verordnung, einfach erklärt
Die Verordnung teilt KI-Systeme in vier Stufen ein. Für die meisten Betriebe ist entscheidend, dass ihre Werkzeuge in der harmlosesten liegen — mit einer wichtigen Ausnahme.
Die EU-KI-Verordnung reguliert nicht die Technik, sondern ihren Einsatz. Dasselbe Sprachmodell kann deshalb je nach Verwendung in ganz unterschiedliche Klassen fallen.
Diese vier Stufen zu kennen, erspart viel Unsicherheit — und zeigt, dass die meisten betrieblichen Anwendungen deutlich unproblematischer sind, als die öffentliche Diskussion vermuten lässt.
Die vier Stufen im Überblick
Von oben nach unten nimmt die Regelungsdichte ab:
| Stufe | Was darunter fällt |
|---|---|
| Verboten | Praktiken wie soziale Bewertung von Menschen durch Behörden oder manipulative Systeme, die Schwächen ausnutzen |
| Hochriskant | Einsatz in sensiblen Bereichen — unter anderem Beschäftigung und Personalauswahl, Bildung, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur |
| Transparenzpflichtig | Systeme, bei denen Menschen wissen müssen, dass sie es mit KI zu tun haben — etwa Chat-Assistenten oder täuschend echte erzeugte Inhalte |
| Geringes Risiko | Alles Übrige — der weitaus größte Teil der betrieblichen Anwendungen |
Wo die meisten Betriebe stehen
Ein Sprachmodell, das Protokolle entwirft, Texte kürzt oder Angebote vorformuliert, fällt in die unterste Stufe. Dafür gelten keine besonderen Pflichten aus der Verordnung — außer der KI-Kompetenz nach Artikel 4, die unabhängig von der Risikoklasse gilt.
Das ist die Nachricht, die in der Debatte oft untergeht: Für den typischen Büroeinsatz bringt die Verordnung wenig zusätzlichen Aufwand mit sich.
Die Ausnahme, die viele übersehen
Personalauswahl. Sobald ein System bei der Einstellung, Beförderung oder Kündigung mitwirkt — auch nur vorsortierend — bewegt man sich im Hochrisikobereich mit deutlich strengeren Anforderungen.
Das betrifft nicht das Entwerfen einer Stellenanzeige, sehr wohl aber ein Werkzeug, das eingegangene Bewerbungen bewertet oder in eine Rangfolge bringt.
Transparenz: die Stufe, die im Kundenkontakt greift
Wer einen Chat-Assistenten auf der Website einsetzt, muss die Nutzer erkennen lassen, dass sie mit einem System sprechen. Ein Hinweis genügt — er darf nur nicht versteckt sein.
Ähnliches gilt für erzeugte Inhalte, die reale Personen oder Ereignisse täuschend echt darstellen. Für erkennbar illustrative Grafiken gilt das nicht.
Kurz gesagt
Für den typischen Büroeinsatz gilt die niedrigste Stufe mit minimalen Pflichten. Aufmerksam werden sollten Sie bei zwei Punkten: Werkzeugen im Bewerbungsverfahren und sichtbaren Assistenten im Kundenkontakt.
Stand: 5. August 2026. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.