Für Arbeitnehmer

Weiterbilden neben dem Job — bezahlt vom Staat, nicht von Ihnen.

Ihr Tätigkeitsfeld verändert sich schneller, als Stellenausschreibungen es zeigen. Nach §82 SGB III fördert die Agentur für Arbeit Ihre Qualifizierung über den Arbeitgeber — Sie lernen während bezahlter Freistellung und sichern Ihre Beschäftigungsfähigkeit, bevor der Wandel Sie überholt.

100 %Lehrgangskosten möglich — je nach Betriebsgröße
75 %Lohnzuschuss an Ihren Betrieb für die Kurszeit
10–40Wochenstunden — frei mit dem Betrieb wählbar
Zertifikat einer zugelassenen Maßnahme100 % online über ZoomEU-KI-Pflicht erfüllt

So läuft es über Ihren Arbeitgeber

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Sie sprechen es an — mit unseren Unterlagen

Sie bekommen von uns eine fertige Kurzinfo für Ihren Arbeitgeber: Was kostet es, was übernimmt die Agentur, was hat der Betrieb davon. Das Gespräch ist leichter, als Sie denken — Ihr Betrieb bekommt Geld dafür.

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Ihr Betrieb stellt den Antrag — wir machen die Arbeit

Förderprüfung, Vollmacht, Teilnehmerliste, Antragsunterlagen: Wir bereiten alles vor, Ihr Arbeitgeber unterschreibt. Ab zwei Teilnehmenden läuft es als ein Sammelantrag.

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Sie lernen — während bezahlter Freistellung

Die Wochenstunden legen Sie mit Ihrem Betrieb fest (10 bis 40), gelernt wird online über Zoom. Für die Ausfallzeit bekommt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber

Der Staat zahlt mit

Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten für die Kurszeit. Bei unter 50 Beschäftigten ist der Kurs komplett bezahlt.

Ihr Betrieb ist in der Pflicht

Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung nachweisbare KI-Kompetenz von jedem Unternehmen, das KI einsetzt. Ihre Weiterbildung erfüllt diese Pflicht — gefördert.

Die Fachkraft bleibt im Haus

Statt teuer neu einzustellen, qualifiziert Ihr Betrieb Sie — mit Zertifikat einer zugelassenen Maßnahme. Das ist das Argument, das Geschäftsführungen überzeugt.

Alle Details zur Förderung für Betriebe — Fördersätze, Voraussetzungen, Ablauf — stehen auf der Seite Förderung für Unternehmen. Was die Agentur konkret übernimmt, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.

Häufige Fragen von Arbeitnehmern

Was kostet mich die Weiterbildung als Arbeitnehmer?

In der Regel nichts. Die Förderung nach §82 SGB III läuft über Ihren Arbeitgeber: Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt dem Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ihre Kurszeit.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Ja — der Antrag läuft über den Betrieb. Deshalb bekommen Sie von uns eine fertige Entscheidungsvorlage mit allen Zahlen. Die Erfahrung zeigt: Wenn klar ist, dass die Agentur den Großteil zahlt und der Betrieb die EU-Pflicht zur KI-Kompetenz nebenbei erfüllt, ist das Gespräch kurz.

Schaffe ich das neben der Arbeit?

Die Wochenstunden sind zwischen 10 und 40 frei wählbar und werden mit Ihrem Betrieb abgestimmt — der Unterricht läuft online über Zoom. Für die Lernzeit sind Sie freigestellt; genau dafür bekommt Ihr Arbeitgeber den Lohnkostenzuschuss.

Mein Arbeitgeber winkt ab — was jetzt?

Rufen Sie uns trotzdem an. Je nach Ihrer Situation gibt es andere Wege — und oft hilft schon ein zweiter Anlauf mit der richtigen Vorlage. Wir sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, was realistisch ist.

Über die Förderung nach §82 SGB III entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch. Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Bereit? Wir prüfen Ihre Förderung — kostenlos und ehrlich.

In 15 Minuten am Telefon wissen Sie, welcher Förderweg zu Ihnen passt und wie die Chancen stehen. Ohne Fachchinesisch, ohne Verpflichtung.