Für Arbeitnehmer
Weiterbilden neben dem Job — bezahlt vom Staat, nicht von Ihnen.
Ihr Tätigkeitsfeld verändert sich schneller, als Stellenausschreibungen es zeigen. Nach §82 SGB III fördert die Agentur für Arbeit Ihre Qualifizierung über den Arbeitgeber — Sie lernen während bezahlter Freistellung und sichern Ihre Beschäftigungsfähigkeit, bevor der Wandel Sie überholt.
So läuft es über Ihren Arbeitgeber
Sie sprechen es an — mit unseren Unterlagen
Sie bekommen von uns eine fertige Kurzinfo für Ihren Arbeitgeber: Was kostet es, was übernimmt die Agentur, was hat der Betrieb davon. Das Gespräch ist leichter, als Sie denken — Ihr Betrieb bekommt Geld dafür.
Ihr Betrieb stellt den Antrag — wir machen die Arbeit
Förderprüfung, Vollmacht, Teilnehmerliste, Antragsunterlagen: Wir bereiten alles vor, Ihr Arbeitgeber unterschreibt. Ab zwei Teilnehmenden läuft es als ein Sammelantrag.
Sie lernen — während bezahlter Freistellung
Die Wochenstunden legen Sie mit Ihrem Betrieb fest (10 bis 40), gelernt wird online über Zoom. Für die Ausfallzeit bekommt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.
So überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber
Der Staat zahlt mit
Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten für die Kurszeit. Bei unter 50 Beschäftigten ist der Kurs komplett bezahlt.
Ihr Betrieb ist in der Pflicht
Seit Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung nachweisbare KI-Kompetenz von jedem Unternehmen, das KI einsetzt. Ihre Weiterbildung erfüllt diese Pflicht — gefördert.
Die Fachkraft bleibt im Haus
Statt teuer neu einzustellen, qualifiziert Ihr Betrieb Sie — mit Zertifikat einer zugelassenen Maßnahme. Das ist das Argument, das Geschäftsführungen überzeugt.
Alle Details zur Förderung für Betriebe — Fördersätze, Voraussetzungen, Ablauf — stehen auf der Seite Förderung für Unternehmen. Was die Agentur konkret übernimmt, zeigt der Förderrechner in zwei Minuten.
Häufige Fragen von Arbeitnehmern
Was kostet mich die Weiterbildung als Arbeitnehmer?
In der Regel nichts. Die Förderung nach §82 SGB III läuft über Ihren Arbeitgeber: Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt dem Betrieb einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Ihre Kurszeit.
Muss mein Arbeitgeber zustimmen?
Ja — der Antrag läuft über den Betrieb. Deshalb bekommen Sie von uns eine fertige Entscheidungsvorlage mit allen Zahlen. Die Erfahrung zeigt: Wenn klar ist, dass die Agentur den Großteil zahlt und der Betrieb die EU-Pflicht zur KI-Kompetenz nebenbei erfüllt, ist das Gespräch kurz.
Schaffe ich das neben der Arbeit?
Die Wochenstunden sind zwischen 10 und 40 frei wählbar und werden mit Ihrem Betrieb abgestimmt — der Unterricht läuft online über Zoom. Für die Lernzeit sind Sie freigestellt; genau dafür bekommt Ihr Arbeitgeber den Lohnkostenzuschuss.
Mein Arbeitgeber winkt ab — was jetzt?
Rufen Sie uns trotzdem an. Je nach Ihrer Situation gibt es andere Wege — und oft hilft schon ein zweiter Anlauf mit der richtigen Vorlage. Wir sagen Ihnen im kostenlosen Erstgespräch ehrlich, was realistisch ist.
Über die Förderung nach §82 SGB III entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch. Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber.
