Weiterbildung mit Grundsicherungsgeld: Was sich zum 1. Juli 2026 geändert hat
Die wichtigste Änderung ging in der Debatte unter: Die Weiterbildungsförderung für Grundsicherungsbeziehende liegt jetzt bei der Agentur für Arbeit, nicht mehr beim Jobcenter.
Zum 1. Juli 2026 wurde das Bürgergeld schrittweise durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. Diskutiert wurde vor allem über strengere Vermittlungs-, Sanktions- und Vermögensregeln.
Für Menschen, die eine Weiterbildung planen oder gerade absolvieren, ist eine andere Änderung wichtiger — und sie ist gute Nachricht.
Die Zuständigkeit ist gewechselt
Die berufliche Weiterbildungsförderung für Beziehende von Grundsicherungsgeld liegt nun bei der Agentur für Arbeit. Wer früher für einen Bildungsgutschein zum Jobcenter ging, wendet sich jetzt an die Agentur.
Praktisch heißt das: eine Anlaufstelle für alle, unabhängig davon, welche Leistung bezogen wird. Für die Beratung ist das eine Vereinfachung.
Was gleich geblieben ist
Die Grundlage der Förderung hat sich nicht geändert: Es bleibt der Bildungsgutschein nach §81 SGB III mit denselben drei Voraussetzungen — Notwendigkeit, vorherige Beratung, zugelassene Maßnahme und zugelassener Träger.
Auch die Leistung läuft während der Weiterbildung in der Regel weiter. Wer Grundsicherungsgeld bezieht und eine geförderte Weiterbildung beginnt, muss deshalb keine Unterbrechung befürchten.
Sprachlich umstellen
Der Begriff Bürgergeld sollte nur noch historisch verwendet werden. Das klingt nach einer Nebensächlichkeit, ist aber im Behördenkontakt hilfreich: Wer die aktuellen Begriffe verwendet, signalisiert, dass er sich informiert hat.
Ebenso wichtig: Ansprechpartner für den Bildungsgutschein ist einheitlich die Agentur für Arbeit — auch dann, wenn Sie in anderen Angelegenheiten weiterhin mit dem Jobcenter zu tun haben.
Was es weiterhin nicht gibt
Damit hier keine falschen Erwartungen entstehen: Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich und die Prämien von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro für bestandene Prüfungen gibt es nur bei abschlussbezogenen Maßnahmen mit mindestens zweijähriger regulärer Ausbildungsdauer.
Für nicht abschlussbezogene Kurse — dazu gehören unsere KI-Weiterbildungen — gilt das nicht. Diese Leistungen dürfen dafür nicht in Aussicht gestellt werden.
Kurz gesagt
Für Weiterbildungswillige ist der Systemwechsel überwiegend eine Vereinfachung: eine Anlaufstelle, unveränderte Fördergrundlage, geschützte laufende Maßnahmen. Der erste Schritt bleibt das Beratungsgespräch bei der Agentur.
Stand: 14. August 2026. Über die Förderung entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.