Förderung
Agentur für Arbeit: Ihre Förderstelle — wir kennen den Weg.
Ob Bildungsgutschein für Arbeitsuchende oder Förderung nach §82 SGB III für Beschäftigte: Beide Wege führen über die Agentur für Arbeit. Der Unterschied zwischen Zusage und Absage ist fast immer die Vorbereitung — und die übernehmen wir.
Die zwei Wege über die Agentur
Arbeitsuchend: der Bildungsgutschein
Kurskosten, Prüfung und Material zu 100 % übernommen, Arbeitslosengeld läuft weiter. Ausgestellt im Beratungsgespräch — auf das wir Sie vorbereiten.
So funktioniert er →Beschäftigt: Förderung über den Arbeitgeber
Nach §82 SGB III übernimmt die Agentur je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt dem Betrieb einen Lohnkostenzuschuss.
Förderung für Unternehmen →Was die Agentur konkret übernimmt
Die Kurskosten
Lehrgangsgebühren, Prüfung und Lernmaterial einer AZAV-zugelassenen Weiterbildung — beim Bildungsgutschein zu 100 %, nach §82 SGB III je nach Betriebsgröße bis zu 100 %.
Die Nebenkosten
Fahrkosten und Kosten für Kinderbetreuung können zusätzlich übernommen werden. Bei unseren Online-Kursen über Zoom fallen Fahrtwege ohnehin weg.
Der Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung weiter; bei bestimmten Weiterbildungen kommt ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat dazu. Beschäftigte lernen bei fortgezahltem Lohn — bezuschusst mit bis zu 75 %.
So bereiten wir Ihr Gespräch vor
Ersteinschätzung bei uns
Bevor Sie zur Agentur gehen: 15 Minuten am Telefon klären, welcher Kurs passt und wie Ihre Chancen stehen — ehrlich, auch wenn es nicht passt.
Unterlagen und Begründung von uns
Sie bekommen die Kursunterlagen des AZAV-zertifizierten Trägers und die Begründung, warum die Weiterbildung Ihre Vermittlungschancen verbessert — genau das entscheidet im Gespräch.
Ihr Termin bei der Agentur
Die Entscheidung trifft Ihre Beraterin oder Ihr Berater. Mit vollständigen Unterlagen und klarer Begründung ist das Gespräch meist kurz — danach kann der Kurs im nächsten Monat starten.

Häufige Fragen
Bin ich bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter richtig?
Als Faustregel: Wer Arbeitslosengeld I bezieht oder beschäftigt ist, gehört zur Agentur für Arbeit. Wer Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bezieht, wird vom Jobcenter betreut — dafür haben wir eine eigene Seite. Unsicher? Wir klären das im Erstgespräch in einer Minute.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Termine bei der Agentur gibt es je nach Standort innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen — telefonisch über die 0800 4 5555 00 oder online. Die Wartezeit nutzen wir: Bis zum Termin sind Ihre Unterlagen fertig.
Habe ich Anspruch auf die Förderung?
Einen automatischen Rechtsanspruch gibt es nicht — die Agentur entscheidet im Einzelfall. Entscheidend ist die Begründung, dass die Weiterbildung Ihre Chancen am Arbeitsmarkt konkret verbessert. Genau diese Begründung bereiten wir für Sie vor.
Welche Unterlagen brauche ich für das Beratungsgespräch?
Sinnvoll sind ein aktueller Lebenslauf, die Unterlagen des Wunschkurses mit AZAV-Zulassung und eine Begründung, warum die Weiterbildung Ihre Vermittlungschancen verbessert. Die Kursunterlagen und die Begründung bekommen Sie fertig von uns — Sie müssen nichts selbst zusammensuchen.
Was übernimmt die Agentur neben den Kurskosten noch?
Neben Lehrgangskosten, Prüfung und Material können Fahrkosten und Kosten für Kinderbetreuung übernommen werden. Bei bestimmten beruflichen Weiterbildungen zahlt die Agentur zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat — ob das bei Ihrem Kurs greift, klären wir im Erstgespräch.
Über Bildungsgutschein und Förderung nach §82 SGB III entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall; es besteht kein Rechtsanspruch. Wir sind ein unabhängiger Beratungs- und Vertriebspartner und keine Behörde.
